Wir vermitteln unseren Mitgliedern Rechtsschutz

Die Beratung in allen dienstrechtlichen Fragen, zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus dem Schulalltag gewährt wie bisher die IVL-SH durch ihre Referentin für Recht. Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass es sich nicht um eine Beratung i.S. des Rechtsdienstleistungsgesetzes handelt.

Prozessualer Rechtsschutz bzw. anwaltliche Beratung muss gesondert beantragt werden. Bei Gewährung von Rechtsschutz und anwaltlicher Beratung werden die entstehenden Kosten übernommen. Auch Pensionärinnen und Pensionäre bleiben verlieren dem Ausscheiden aus dem Dienst den Status "Beamtin oder Beamter" nicht. Sie bleiben lebenslang an den Dienstherrn gebunden. Bei Streitigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beratgen und helfen wir unverändert weiter.

Ein wichtiger Hinweis: Wir, gemeinsam mit dem dbb, übernehmen keinerlei Kosten, wenn Sie bezüglich Ihres Falles bereits eine Anwältin oder einen Anwalt eingeschaltet haben.

Die im "dbb und tarifunion" zusammengeschlossenen Verbände haben für ihre Mitglieder Dienstleistungszentren eingerichtet, die mit erfahrenen Spezialisten im Disziplinar-, Straf-, Dienst- und Verwaltungsrecht besetzt sind.

Rechtsschutz wird gewährt, wenn der jeweils einzelne Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wir verweisen ausdrücklich auf die dbb und tarifunion- Rahmenrechtschutzordnung.

Wegen Einzelheiten wenden Sie sich bitte an unsere Referentin für Recht - Ingrid Bieger 04153 - 31 92. -

Wichtig zu wissen: Der dbb Gewerkschaftsvertrag hat Ende 2017 den Antrag der dbb-Bundesseniorenvertretung angenommen, künftig für Verfahren zur Festellung des Pflegegrades Rechtsschutz zu gewähren (§ 4, Abs. 2 Rahmenrechtschutzordnung).


Wie kommen Sie zu Ihrem Rechtsschutz?

  1. Formloser Antrag, mündlich, telefonisch oder schriftlich bei den Referenten für Recht und Besoldung der IVL-SH
  1. Kurzbeschreibung des Sachverhaltes geben

Rechtsfrage geklärt.

Rechtsfrage nicht geklärt.

 

  1. Referent für Recht und Besoldung übersendet Formblatt für Rechtsschutzantrag an DBB-Dienstleistungszentgrum Nord. Mitgliedschaft und Rechtsschutz des Mitgliedes sind bereits bestätigt.
  2. Das Mitglied unterschreibt den Antrag, fügt Unterlagen in Kopie bei und übersendet alles ggf. mit einer Vollmacht an das DBB-Dienstleistungszentrum.

 

Nachstehend die angesprochenen Formblätter, damit Sie sich mit dem Inhalt bereits vertraut machen können. - Und natürlich: IVL-SH - Mitglieder genießen den Rechtsschutz kostenlos. Sie können sich die entsprechenden Formulare herunterladen oder von der Geschäftsstelle anfordern

Vollmacht

Zustellungen bitte nur
an den Bevollmächtigten

 

Rechtsschutzantrag