Pensionsberatung- und berechnung
Sie haben Fragen zu Ihrer Pension, dann können Sie im ersten Schritt unserer Broschüre bestellen. Verwenden Ssie dazu bitte unsere Kontaktadresse. Unbedingt notwendig ist, dass Sie uns neben Ihrem Namen Ihre Anschrift mitteilen, da sonst eine Zusendung nicht möglich isst.
Sie können inzwischen auch in Schleswig-Holstein beim Dienstleistungszentrum nach § 56 Beamtemversorgungsgesetz eine Versorgungsauskunft beantragen. Wurde bereits eine Auskunft erteilt, können Sie frühestens nach 5 Jahren eine solche Auskunft noch einmal erhalten.
Als "kleine" Lösung bietet das "Dienstleistungszentrum Personal des Landes" mit dem Projekt "KoPers" einen Online-Versorgungsrechner an. Sie haben damit die Möglichkeit sich Ihren Versorgungsanspruch allein auf Basis der von Ihnen eingegebenen Zahlen und Informationen zu berechnen. Eine Kontrolle Ihrer Versorgung, wenn Sie älter als 68 Jahre sind, ist mit diesem Programm nicht möglich.
Bereits in der Vergangenheit haben wir unseren Mitgliedern den Service einer Auskunftserteilung durch den zuständigen Referenten ermöglicht. Dieses soll und wird auch so bleiben. Für Mitglieder der IVL-SH erheben wir keine Servicegebühr. Nutzen Sie unseren Service unabhängig von der "kleinen Dienstleistung" des Landes.
Wir bieten unsere Dienstleistung der vorausschauenden Pensionsberechnung auch Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern an.
- Die Kosten dieser Dienstleistung betragen für
- IVL-SH Mitglieder - kostenlos
- Mitglieder aus Landesverbänden des VDR-Bund: 35,- €
- Nichtmitglieder: 40 € (mit Alternativberechnungen und telefonischer Beratung 50 €)
Der jeweilige Betrag ist auf das IVL-SH-Konto (IBAN: DE12 6609 0800 0009 3170 66) mit dem Zusatz "Pensionsberechnung" zu überweisen. Die Überweisung gilt als Auftragserteilung. Bitte teilen Sie uns auch immer die Anschrift mit, damit wir Ihnen das Heft zusenden können.
Wir möchten unseren Service, der unverbindlich ist und bleibt, weiter ausbauen und vertiefen. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit einer Vorabinformation bieten. Dieses auch insofern, dass Sie aus dieser Auskunft erkennen können, ob z.B. eine Stundenreduzierung vor dem Beginn des Ruhestandes pensionswirksam ist oder bleibt. Sie sollen aber auch die Möglichkeit haben, Ihren Pensionsatz nachprüfen zu lassen.
IVL-SH-Service: Informelle Pensionsberechnung
- Wie wirkt sich ein Sabbatjahr auf meine Versorgung aus?
- Kann ich mir die Altersteilzeit leisten?
- Ich habe mehrere Jahre wegen Kindererziehung ausgesetzt und dann reduziert gearbeitet. Welche Pension kann ich erwarten?
- Ich will die Antragsaltersgrenze nutzen – welche Abschläge fallen an?
Diese und andere Fragen stellen sich viele Kolleginnen und Kollegen. Die IVL-SH bietet eine informelle Berechnung des Pensionsanspruches mit der Möglichkeit von Simulationsberechnungen an. So erhalten Sie verlässliche Informationen über Ihre Pensionsansprüche auf Basis der geltenden Rechtslage.
Ein wichtiger Hinweis: Unsere Auskunft und Berechnung kann nur so genau sein,wie Sie uns die benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Die Auftragserteilung bleibt unverbindlich. Wir lehnen jeglichen Haftungsanspruch ab. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die vorgenannten Einschränkungen und Beschränkungen der Auskunftserteilung an.
Wir haben ein Formular der Berechnung zum Herunterladen für Sie bereitgestellt. Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und gespeicherte Formular dann per Mail oder Brief an unsere Geschäftsstelle.
Fügen Sie bitte ggf. weitere Unterlagen bei, wenn wir uns bei Ihnen melden, um diese zu bekommen.
Wir beraten Sie gerne.