Mitgliederversicherung
Mitgliederversicherung
Die Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein hat Sie gegen berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen Ihrer aktiven Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer durch einen entsprechenden Vertrag mit der "DBV Deutsche Beamten Versicherung AG, Wiesbaden" versichert. Betont werden muss, dass die Mitgliederversicherung auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einschließt. Die Prämien werden vom Landesverband übernommen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. Bei uns sind Sie, im Gegensatz zu anderen berufsständischen Organisationen versichert, auch wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen , bei denen Sie z.B. während des Dienstes infolge grobfahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger an Personen oder Sachen sind und zwar in allen Bereichen der Lehrtätigkeit, bei Klassenfahrten und Besichtigungen (Lernen am anderen Ort), im Unterricht, bei praktischen Übungen sowie bei Experimenten.
Welche Mitglieder sind versichert?
Versichert im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind alle IVL-SH-Mitglieder - also auch Pensionärinnen und Pensionäre - , die satzungsgemäße Beiträge entrichten. Ebenfalls versichert sind Schnuppermitglieder und LiV.
Welche Tätigkeiten fallen unter den Versicherungsschutz?
- Die gesamte dienstliche Tätigkeit im pädagogischen Bereich.
Eingeschlossen sind Sport- und Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen oder Apparaten, die durch Teilchenbeschleunigung Strahlen erzeugen); - die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern auf Reisen oder Ausflügen mit damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen oder Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt;
- die Vorbereitung, Leitung und Durchführung auch solcher Veranstaltungen (z.B. Sport, Arbeitsgemeinschaften, Wanderungen, Reisen), die nicht von der Dienststelle angeordnet sind, aber mittelbar mit der dienstlichen Tätigkeit zusammenhängen und für die das Mitglied außerdienstlich bzw. freiwillig tätig wird. Auch hier ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt mitversichert;
- die Tätigkeit von Mitgliedern im Bereich der Schulaufsicht und –verwaltung; nicht jedoch aus der Leitungsfunktion;
- die Erteilung von Nachhilfestunden und die Tätigkeit als Kantor/in und/oder Organist/in;
- Tätigkeiten auf Basis eines Honorarvertrages wie Lehrerinnen und Lehrer an privaten Bildungseinrichtungen oder Volkshochschulen.
Was ist versichert?
- Personen- und Sachschäden bis max. 5.000.000,- €;
- Vermögensschäden (AHB-Deckung) bis max. 50.000,- €;
- Schlüsselversicherung bis max. 50.000,- €;
- Schäden am Eigentum der Schule bis max. 5.000,- €.
Was hat das Mitglied im Schadenfall zu tun?
- Mitglieder müssen den Schaden unverzüglich bei der IVL-SH Geschäftsstelle anzeigen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gegeben sind. Dann übermittelt sie dem Mitglied eine Schadenanzeige zum Ausfüllen und ist ihm ggf. dabei behilflich. Das Mitglied gibt die Anzeige unterschrieben zurück, die zur Bearbeitung der Versicherung zugeleitet wird. Weitere Eingänge zur Sache sind ebenfalls der Versicherung zu übersenden.
Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen.
Es darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Das Mitglied gefährdet hierdurch seinen Versicherungsschutz!
Auszug aus den Versicherungsbestimmungen
Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere zuständige Referentin Frau Ingrid Bieger.