von Harro Rhenius

Kiel, 14. Juli 2024

Auf wenig Gegenliebe des dbb sh stößt der Korrekturversuch des Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetzgebers, den zu gringen Abstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung durch eine Anhebung familienbezogeber Besoldungskomponenten auszugleichen, die teilweise in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gewährt werden. Aus Sicht des dbb sh wird das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und der Leistungsgrundsatz umgangen, wenn die Zahl der Kinder eine größere Relevanz für eine höhere Besoldung hat als die dienstliche Leistung beziehungsweise das Statusamt. Die Fraktionen gestanden ein, dass dieser Weg nicht weiter ausgebaut werden könne.

Auch der von der Landesregierung angekündigte Griff in den von den Beamtinnen und Beamten finanzierte Versorgungsfonds, um den Haushalt zu stabilisieren, ist für den dbb sh ein falscher Weg.

Dies wurde von den Oppositionsfraktionen genau so gesehen, während die regierungstragenden Fraktionen das Vorgehen verteidigte, weil in der aktuellen Haushaltslage keine anderen Möglichkeiten bestünden.

von Harro Rhenius


IVL-SH

Sie sind Lehrerin oder Lehrer,
Sie sind Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter.

Wir lassen Sie nicht im im Regen stehen.
Kommen sie zu uns, zur IVL-SH

von Harro Rhenius

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Senioren-Seminars in Fulda vom 03. bis 05. Juni 2024 fordern von der dbb- Bundesseniorenvertretung sich für unser Mitglieder mit einer Protestnote einzusetzen und gegen die Ungerechtigkeit
vorzugehen.

Sachverhalt und Begründung:

Die hohe Inflationsrate und steigende Preise haben das Leben für alle teurer gemacht.

Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte haben von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn einen steuerfreien Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro erhalten.

Eine große Gruppe bekommt diese finanzielle Unterstützung nicht. Für Rentnerinnen und Rentner ist bis heute keine Inflationsausgleichsprämie vorgesehen, obwohl diese von den steigenden Preisen für Lebensmittel und Energie auch betroffen sind.

 

von Harro Rhenius

Die letzten Wahlen des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur im Mai 2023 wurden vom Verwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein für ungültig erklärt.

Aus dem Urteil:

1. Die Antragstellerin ficht die Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte (L) beim für Bildung zuständigen Ministerium an.

2. Die Antragstellerin ist als Oberstudienrätin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der xxx in xxx tätig. Sie ist Mitglied des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e.V. (phv) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein – und seit Februar 2024 dessen Vorsitzende.

Das Urteil

 

von Harro Rhenius

„Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist zweifelsfrei sinnstiftend – aber sie muss auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen erstrebenswert sein“, mahnt Tellkamp.

Als aktuelles Beispiel für Frustration bei Beamtinnen und Beamten nennt der dbb sh die überlange Dauer bis zur Rechtsklarheit in wichtigen Anspruchsfragen. So steht noch immer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit des Eingriffs in das Weihnachtsgeld aus, der in Schleswig-Holstein bereits vor 17 Jahren erfolgt ist. „Dies muss als ausgesprochen problematische Entwicklung bezeichnet werden, die die herausragende Funktion des Berufsbeamtentums und die uneingeschränkte Identifikation mit dem Rechtsstaat nachhaltig beschädigen kann“, heißt es in einem jetzt verschickten Schreiben des dbb sh an das Bundesverfassungsgericht.