Beschluss des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtes

von Harro Rhenius

Die letzten Wahlen des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte Mai 2023 im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden vom Verwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein aufgrund einer Klage einer Privatperson aus dem Umfeld des PhV für ungültig erklärt.

Der Leitsatz des Beschluss vom 01.07.2024 des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtes ist:

Ein Verstoß gegen zwingende Dokumentationsvorschriften der Wahlordnung indiziert die Nichtvornahme der dokumentationspflichtigen Handlung. (Rn.41)

Grundsatz

Die vom 8. bis zum 10. Mai 2023 durchgeführte Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte wird für ungültig erklärt.

Aus dem Beschluss:

1. Die Antragstellerin ficht die Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte (L) beim für Bildung zuständigen Ministerium an.

2. Die Antragstellerin ist als Oberstudienrätin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der xxx in xxx tätig. Sie ist Mitglied des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e.V. (phv) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein – und seit Februar 2024 dessen Vorsitzende.

Der Beschluss

 

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