Nicht nachgeben

von Harro Rhenius

Kiel, 06.02.2023

Alle Anträge auf amtsangemessene Alimentation ab 2022, die unsere aktiven Kolleginnen und Kollegen und auch unsere Pensionärinnen und Pensionäre beim DLZP gestellt haben, wurden erwartungsgemäß abgelehnt. Jetzt gilt es, nicht nachzugeben und gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen, damit die Chancen auf eine mögliche Nachzahlung der Sonderzuwendung auch für das Jahr 2022 erhalten bleiben.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist über die Zulässigkeit der eingereichten Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Die Entscheidung wird aber in den nächsten Wochen erwartet. Die IVL empfiehlt daher, die Widerspruchsfrist weitgehend auszunutzen, damit die Frist für die Einreichung der zu erwartenden späteren Klage möglichst spät zu laufen beginnt.

Für unsere Mitglieder steht ein Musterschreiben für den Widerspruch zur Verfügung, bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Sie können es aber auch auf unserer Internetseite herunterladen.

Bitte beachten Sie, der Widedrspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.

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