Amtsangemessene Alimentation Teil 5
von Harro Rhenius
Warum der dbb sh und seine Mitgliedsgewerkschaften nicht einfach die Hände in den Schoß legen und eine höhere Besoldung für bestimmte Beamtengruppen als Erfolg feiern, liegt auf der Hand: „Wir können nicht akzeptieren, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die von den Kürzungen der letzten Jahre voll betroffen sind, trotz ihrer unverzichtbaren Rolle für einen funktionierenden öffentlichen Dienst jetzt komplett leer ausgehen“, bekräftigt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Stattdessen sei das Leistungsprinzip ausgehebelt worden: Durch Streichungen unterer Besoldungsgruppen sind die höheren Gruppen dichter an die Mindestbesoldung gerückt, was viele Betroffene als Abwertung empfinden. Hinzu kommt eine Schieflage durch die Konzentration auf die Ausweitung familienbezogener Leistungen. In diesem Zusammenhang soll das Bundesverfassungsgericht auch klären, ob das Land Schleswig-Holstein gegen Vorgaben der Verfassung, wie dem Leistungsprinzip verstößt, indem die Besoldungshöhe sogar vom Partnereinkommen abhängt.
„Wir haben auch die Sorge, dass die Besoldung in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern weiter abgekoppelt wird. Wie es im Moment aussieht, ziehen wir im Wettbewerb wieder den Kürzeren und brauchen uns über ausbleibende Bewerbungen dann auch nicht wundern“, befürchtet Tellkamp.
Auf jeden Fall kann den Kolleginnen und Kollegen nicht zugemutet werden, erneut über 15 Jahre zu warten, bis Rechtsklarheit besteht. Deshalb wurde mit der Verfassungsbeschwerde ein – wenn auch aufwändiger – Weg gewählt, direkt das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Es dürfte ein spannendes Jahr 2023 werden!
Ergänzender Hinweis: Einige Gewerkschaften unter dem Dach des dbb SH begleiten ihre Mitglieder bei Antragstellungen auf amtsangemessene Alimentation. Für diese Fälle haben wir als IVL-SH Muster für Anträge 2022 und Widersprüche zur Verfügung gestellt. Sie sind von unserer HP herunterzuladen.