Amtsangemessene Alimentation Teil 4

von Harro Rhenius

Unter dem 05.01.2023 ist auf der Internetseite des DLZP zu lesen:

Derzeit gehen im DLZP unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation vermehrt Anträge auf eine höhere Besoldung bzw. Versorgung als jene, die sich aus dem Gesetz ergibt, ein.

Angesichts dessen werden Eingangsbestätigungen zu diesen Anträgen bis auf Weiteres nicht erteilt. Wir beabsichtigen, alle bis Ende 2022 eingegangenen Anträge bis Ende Juni 2023 zu bescheiden. Die im Jahr 2023 eingehenden Anträge sollen spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Eingang beschieden werden.

Das DLZP ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein und offensichtlich von der Flut der Anträge überrascht worden.

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