Der Ablauf:
Anträge zur Wahrung des Anspruchs auf eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023
die Landesregierung hat nunmehr eine Erklärung zum vorgesehenen Umgang mit der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 vorgelegt. Landesbeamtinnen und -beamte haben diese Erklärung mit der Bezügemitteilung für den Monat November erhalten.
Wie angekündigt und zugesagt, stellen wir unter Berücksichtigung dieser Erklärung ein Muster für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation zur Verfügung. Das Muster ist anliegend beigefügt. Wir empfehlen allen unter das Besoldungs- oder Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein fallenden Beamtinnen und Beamten (außer Anwärter/-innen), diesen Antrag noch in diesem Jahr zu nutzen, um Ansprüche auf verfassungskonforme Bezüge für das Jahr 2023 abzusichern.
An dieser Stelle weisen wir auf folgende Besonderheiten unserer Empfehlungen hin:
- Die Anträge können auch per Mail an die Bezügestellen geschickt werden. Wir empfehlen aber, die Anträge ggf. mit einer
Unterschrift zu versehen und als eingescanntes Dokument zu versenden.
- Die Anträge weisen ausdrücklich auch auf die Bedenken gegen bedarfsabhängige familienbezogene Besoldungsbestandteile hin.
- Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann somit entschieden werden, ob der Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht
zurückgenommen wird. Hierzu werden wir rechtzeitig Hinweise geben.
- Soweit Anträge im letzten Jahr gestellt wurden, wurden diese beschieden; die Antragsteller sahen sich i.d.R. im Falle der Nutzung
von Rechtsmitteln Gerichtskosten ausgesetzt. Diese Entwicklungen sind bei Anträgen im Jahr 2023 nicht zu erwarten. Die Anträge
werden zunächst nicht beschieden. Ohne weitere Aktivitäten der Antragsteller können keine Gerichtskosten entstehen.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf oder sonstige Fragen haben, wenden sie sich vertrauensvoll an Ihre IVL-SH.