von Harro Rhenius

Kiel 08.12.2022

Eilmeldung
Seitens des Dienstleistungszentrum wurden bereits Ablehnungen per Einschreiben auf die Widersprüche versandt. Lt. DLZP soll eine angebliche Prüfung stattgefunden haben.

Das macht deutlich, dass die Anweisung des Widerspruchs des DLZP von höchster Stelle kommt. Wir bleiben am Ball und werden kurzfristig, gemeinsam mit dem dbb sh, den weiteren Handlungsrahmen besprechen.

Bitte informieren Sie uns (geschaeftsstelle@ivl-sh.de) , wenn Sie eine Ablehnung des DLZP erhalten haben, um die 4wöchige Frist wahren zu können.

Bitte senden Sie uns dringend unverzüglich die Ablehnung in Kopie zu.

Kopie einer Ablehnung (Bilden Sie sich selber Ihr Urteil)

von Harro Rhenius

In Abstimmung mit dem dbb sh,  weisen wir darauf hin, dass im nächsten Jahr ein Indiz für die Verfassungswidrigkeit der gewährten Besoldung hinzukommen könnte: wenn nämlich nicht adäquat auf die Erhöhung des Bürgergeldes reagiert wird, um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe einzuhalten.

Die Argumente für Anträge könnten also im nächsten Jahr noch gewichtiger sein. Es bleibt aber natürlich zunächst abzuwarten, ob und wie das Land reagiert.

Wir werden gemeinsam mit dem dbb sh den Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers erneut - und auch öffentlich – einfordern.

Widerspruchsantrag 2022

von Harro Rhenius

Amtsangemessene Alimentation

Für dieses Jahr sichert das Land keine antragsunabhängigen Besoldungskorrekturen zu

Nach Auffassung des dbb sh führt auch die Überarbeitung des Schleswig-Holsteinischen Besoldungsrechts nicht zu einer verfassungskonformen Situation. Neu ist allerdings: erstmals seit vielen Jahren gibt es in diesem Jahr keine Erklärung der Landesregierung, im Falle einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes, allen Betroffenen Nachzahlungen in Aussicht zu stellen. Deshalb gilt: wer Ansprüche absichern möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen.

von Harro Rhenius

28.11.2022 - Spiegel-online

"Viele Bundesländer suchen händeringend nach Lehrern. Die wiederum nehmen gern dort einen Job an, wo der Status als Beamter winkt. Trotzdem hält der Steuerzahlerbund den Status für unnötig.

Der Steuerzahlerbund stellt angesichts knapper Kassen den Beamtenstatus in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung infrage. »Der Beamtenstatus gehört grundsätzlich auf den Prüfstand. Denn in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurde sehr viel Personal verbeamtet, ohne dass dies zwingend gewesen wäre«, sagte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel der »Rheinischen Post« vor dem Hintergrund des Gewerkschaftstages des Beamtenbundes dbb, der bis Mittwoch in Berlin stattfindet.

Holznagel sagte: »Im Schul- und Lehrbetrieb ist aus meiner Sicht der Beamtenstatus nicht notwendig.« Die finanziellen Folgen der »Verbeamtungswelle« träfen die Haushalte – vor allem die der Länder, die mit spürbar gestiegenen Pensionslasten zu kämpfen hätten. »Diese Situation wird dadurch verschärft, dass die öffentlichen Haushalte nicht gut auf diese Entwicklung vorbereitet sind, weil nicht genügend Rücklagen gebildet wurden.« Deshalb müsse auch der Beamtenbund auf eine bessere Haushaltspolitik des Bundes und der Länder drängen."

Seitens IVL-SH wird ein klares NEIN zu solchen popolistischen Meinungen geäußert, das betont der Landesvorsitzende Dirk Meußer. Auch der dbb & tarifunion hat sich mehrfach gegen die Abschaffung und Aufweichung des Beamtenstatus bei Lehrkräften gestemmt.

von Harro Rhenius

HERAUSGEBER:
dbb sh Spitzenverband der Fachgewerkschaften und verbände des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein
Muhliusstr. 65, 24103 Kiel Tel. 0431.675081 •info@dbbsh.de • www.dbbsh.de


Nie war (wäre) es so wichtig wie in diesem Jahr

D
as im öffentlichen Dienst als Sonderzahlung bezeichnete Weihnachtsgeld ist in diesem Jahr mit Blick auf die explodierenden Verbraucherpreise wertvoller denn je. Damit sind aber auch die vorgenommenen Streichungen und Kürzungen schmerzhafter denn je.