von Harro Rhenius
Nicht nachgeben
Kiel, 06.02.2023
Alle Anträge auf amtsangemessene Alimentation ab 2022, die unsere aktiven Kolleginnen und Kollegen und auch unsere Pensionärinnen und Pensionäre beim DLZP gestellt haben, wurden erwartungsgemäß abgelehnt. Jetzt gilt es, nicht nachzugeben und gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen, damit die Chancen auf eine mögliche Nachzahlung der Sonderzuwendung auch für das Jahr 2022 erhalten bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist über die Zulässigkeit der eingereichten Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Die Entscheidung wird aber in den nächsten Wochen erwartet. Die IVL empfiehlt daher, die Widerspruchsfrist weitgehend auszunutzen, damit die Frist für die Einreichung der zu erwartenden späteren Klage möglichst spät zu laufen beginnt.
Für unsere Mitglieder steht ein Musterschreiben für den Widerspruch zur Verfügung, bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Sie können es aber auch auf unserer Internetseite herunterladen.
Bitte beachten Sie, der Widedrspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
von Harro Rhenius
Amtsangemessene Alimentation Teil 6
Das Finanzministerium hat die Kommunalen Landesverbände über den Fortgang der Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung/Alimentation informiert und die Verfahrenshinweise zu aktuellen Anträgen auf eine amtsangemessene Alimentation im Jahr 2022 gegeben (Zu den Anträgen für 2023 werden wir Sie rechtzeitig informieren):
"Für das Jahr 2022 wird aufgrund der in diesem Jahr in Kraft getretenen Regelungen nach dem Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung vom 24.3.2022 (GVOBl. Schl.-H.S. 309) und des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 vom 27.4.2022 die Alimentation als verfassungskonform bewertet. Damit wird auch das Thema der Sonderzahlung ab 2007 als rechtlich bereinigt erachtet. Vor diesem Hintergrund wird kein Erfordernis zur Herausgabe eines Rundschreibens wie in den Vorjahren gesehen. Sofern die Beamtinnen und Beamten anderer Rechtsauffassung sind, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Überprüfung durch einen entsprechenden Antrag auf amtsangemessene Alimentation unbenommen. Zwischenzeitlich sind beim Dienstleistungszentrum Personal bereits Anträge von Landesbeamtinnen oder Landesbeamten eingegangen."
von Dirk Meußer
Vorschläge zur Behebung des Lehrkräftemangels-Selbstmord aus Angst vor dem Tod
Der Lehrkräftemangel ist eklatant, der gestern von einem Beratergremium der KMK zusätzliche errechnete Bedarf von 20.000 Lehrkräften in den nächsten 20 Jahren überrascht uns nicht. Die Verbände machen seit langem vergeblich auf den bereits jetzt besorgniserregenden Lehrkräftemangel aufmerksam. Dass nun angesichts des systemischen Versagens der Politik Maßnahmen erwogen werden, die Scheinlösungen auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen austragen, macht fassungslos. Die bisherigen Teilzeitmöglichkeiten werden nicht nur genutzt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, sondern auch, weil die Kolleginnen und Kollegen ihre Stundenzahl im Rahmen ihrer persönlichen Belastbarkeit anpassen. Wer Teilzeitmöglichkeiten einschränkt, verringert nicht nur die Attraktivität des Berufes, sondern sorgt für steigende Krankenstände und Burn- Outs. Die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen sind bereits jetzt enorm. Wer nun nach Vorschlag der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission größere Klassen und eine Erhöhung des Unterrichtskontingents prüfen lässt, wird keine neuen Lehrkräfte gewinnen und die vorhandenen verlieren. Das ist wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Weiterlesen … Vorschläge zur Behebung des Lehrkräftemangels-Selbstmord aus Angst vor dem Tod
von Harro Rhenius
Amtsangemessene Alimentation Teil 5
Mit hohem Tempo wurde kurz vor den Landtagswahlen die Besoldung in Schleswig-Holstein reformiert. Das Ziel war die (Wieder-)Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung. Doch genau dieses Ziel wurde aus Sicht des dbb sh verfehlt. Deshalb wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht muss folglich nicht nur über die im Jahr 2007 vorgenommenen Streichungen beim Weihnachtsgeld entscheiden, was Nachzahlungen für 15 Jahre zur Folge haben könnte. Jetzt muss zusätzlich über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden werden, mit der gegen die aus Sicht des dbb sh missglückte Reform aus dem Jahr 2022 vorgegangen wird.
von Harro Rhenius
Amtsangemessene Alimentation Teil 4
Unter dem 05.01.2023 ist auf der Internetseite des DLZP zu lesen:
Derzeit gehen im DLZP unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation vermehrt Anträge auf eine höhere Besoldung bzw. Versorgung als jene, die sich aus dem Gesetz ergibt, ein.
Angesichts dessen werden Eingangsbestätigungen zu diesen Anträgen bis auf Weiteres nicht erteilt. Wir beabsichtigen, alle bis Ende 2022 eingegangenen Anträge bis Ende Juni 2023 zu bescheiden. Die im Jahr 2023 eingehenden Anträge sollen spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Eingang beschieden werden.
Das DLZP ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein und offensichtlich von der Flut der Anträge überrascht worden.